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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischem dem Übersetzer (Cornelia Hinderks) und dem Kunden (Auftraggeber). Die AGB werden vom Auftraggeber mit Erteilung des Auftrags anerkannt. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, also auch für künftige Aufträge.

 

§ 2 Abweichende Vereinbarungen

 

Abweichungen, Änderungen oder Nebenvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Übersetzer. Dies gilt ebenfalls für die AGB des Auftraggebers.

 

§ 3 Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per email, Fax, Postversand, telefonisch oder persönlich. Der Autraggeber ist grundsätzlich auch der Rechnungsempfänger. Unteraufträge werden prinzipiell nicht akzeptiert. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers. Bei der Auftragserteilung sind von Auftraggeber Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, insbesondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien und Ähnliches) anzugeben. Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, sind dem Übersetzer vom Auftraggeber unaufgefordert zur Auftragserteilung zu übergeben. Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann der Übersetzer weiteres themenspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.

 

§ 4 Auftragsausführung, Lieferfristen

 

Die Übersetzung wird vollständig, gemäß den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu Informationszwecken angefertigt. Fachausdrücke werden in allgemein üblicher und verständlicher Form übersetzt. Eine stillistische Überarbeitung ist nicht Gegenstand der Übersetzerleistung. Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Kontext, so gehen Übersetzungsfehler zulasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung notwendige Informationsmaterial dem Übersetzer nicht ausgehändigt hat bzw. entsprechende Erklärungen unterlassen hat. Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Termine sein, die nicht verbindlich zugesichert sind; es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden. Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des Auftraggebers per email, Fax oder bei beglaubigten Übersetzungen per Post, per email mit digitaler Signatur oder durch persönliche Abholung. Für Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, haftet der Übersetzer nicht.

 

§ 5 Vergütung

 

Sofern im Einzelfall keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, erfolgt die Berechnung der Vergütung anhand der gezählten Seiten in der Ausgangssprache bzw. anhand der Normzeilen (á 55 Zeichen) in der Zielsprache. Die Vergütung ist nach Erhalt der Übersetzung sofort netto ohne Abzug fällig. Bei Nichtzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung gerät der Kunde ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug. Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§ 6 Mängelbeseitigung, Haftung

 

Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei Vermittlung von Aufträgen haften die jeweiligen beauftragten Übersetzer bzw. Dolmetscher, die die Arbeit ausgeführt haben. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Eine Haftung für Mängel, die durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Übersetzungsvorlagen verursacht worden sind, besteht nicht. Der Anspruch des Auftraggebers gegenüber dem Übersetzer auf Ersatz eines gemäß oben benannten, verursachten Schadens wird auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt. Mängel sind dem Übersetzer schriftlich innerhalb von 1 Woche nach Übersendung der Übersetzung anzuzeigen. Der Übersetzer ist berechtigt und verpflichtet, die angezeigten Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Nach dem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634 BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634 a BGB auf die gesetzliche Verfährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

 

§ 7 Höhere Gewalt, Kündigung

 

Der Übersetzer haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Netzausfälle, Computerviren, Verkehrsstörungen u.a.) zurückzuführen sind. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung nur aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Der Übersetzer ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, wenn er nachweisen kann, dass er bereits an dem Auftrag gearbeitet hat.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

 

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Übersetzers. Der Übersetzer ist Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung gemäß § 1 UrhG bezüglich des Nutzungsrechts an der Übersetzung, siehe auch § 2 Abs 1 Satz 1 UrhG (geschützte Werke).

 

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit

 

Für das Auftragsverhältnis sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Düsseldorf, Deutschland. Die Wirksamkeit dieser AGB wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

§ 10

 

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Cornelia Hinderks, staatl. geprüfte Übersetzerin, Betriebswirtin (Mitglied im Bundesverband Deutscher Übersetzer)
Quirinstr. 1a (Belsenplatz, Rheinbahn 715, 834, 835, U74, U75, U76, U77)
40545 Düsseldorf-Oberkassel
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